Platzordnung
Zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr hat der Gast größtmögliche Rücksicht und Ruhe gegenüber anderen Gästen einzuhalten. Autoverkehr ist auf dem Campingplatzgelände zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht gestattet.
Der Gast haftet in vollem Umfang für alle eventuellen Schäden, die an der Unterkunft und deren Inventar entstehen, wenn der Gast oder eine andere Person, der Zugang zur Unterkunft gewährt wurde, fahrlässig gehandelt hat.
Tiere sind auf dem Campingplatzgelände an der Leine zu führen.
Verstöße gegen die Bestimmungen des Rauch- und Tierverbots in den zugehörigen Räumlichkeiten des Campingplatzes führen zu einer Reinigungspauschale, die dem Gast in Rechnung gestellt wird.
Müll ist zu trennen und an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.
Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen stattfinden.
Der Gast darf die Unterkunft zu keinem anderen Zweck nutzen als dem, der bei der Buchung vereinbart wurde.
Sämtliche Schlüssel und elektronischen Karten sind bei der Abreise abzugeben (dies gilt nicht für Schlüssel oder elektronische Schlüsselkarten, die der Gast an der Rezeption käuflich erworben hat). Verlorene Schlüssel oder elektronische Schlüsselkarten werden in Rechnung gestellt.
Läjets Camping AB hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn der Gast oder jemand aus seiner Begleitung störend auftritt und/oder Sachbeschädigung begeht oder wenn die Unterkunft zu einem nicht vorgesehenen Zweck genutzt wird. In den Fällen, in denen der Vertrag gekündigt wird, müssen der Gast und seine Begleitung den Platz unverzüglich verlassen.
Läjets Camping AB haftet nicht für vergessene Gegenstände.
Windschutze dürfen eine maximale Höhe von 140 cm haben. Windschutz und Böden sind innerhalb der Parzellenbegrenzungen zu platzieren und dürfen den Verkehr nicht behindern oder die Zugänglichkeit erschweren. Pfähle dürfen nicht ohne vorherige Benachrichtigung des Campingplatzbetreibers in den Boden geschlagen werden. Pfähle und Ähnliches dürfen maximal 30 cm tief in den Boden geschlagen werden. Es liegt in der Verantwortung des Gastes, wenn ein eingeschlagener Pfahl Gegenstände im Boden beschädigt.
Fahrzeuge sind innerhalb der Parzellenbegrenzungen zu parken.
Fahrzeuge dürfen auf dem Campingplatz nicht geladen werden.
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen kann der Gast aufgefordert werden, seine Parzelle so anzupassen, dass die Bestimmungen eingehalten werden.
Es ist nicht gestattet, sich auf dem Campingplatz behördlich anzumelden oder seinen Campingstellplatz oder sein Campingfahrzeug unterzuvermieten.
Es ist nicht gestattet, mehr als eine Campingeinheit oder ein Zelt pro Stellplatz aufzustellen.
Ein Vertragsbruch oder Verstöße gegen die allgemeine Platzordnung können dazu führen, dass eine Gebühr verlangt wird oder der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt wird.
Campingplatzbetreiber Läjet Camping & Resort: Läjets Camping AB
